Spenden für die Tafel Dortmund
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Die Kosten der Tafel-Arbeit können wir nur aus Spendengeldern bestreiten. Wir erhalten für unsere regelmäßige Arbeit keine öffentlichen Gelder. Daher freuen wir uns über Ihre Geldspende, und sei sie noch so klein!
Immer wieder gibt es auch gute Gelegenheiten, Geld für die Dortmunder Tafel zu sammeln. So bieten Jubiläen und Geburtstage einen Anlass, zu Spenden aufzurufen; Firmen können auf Weihnachtsgeschenke verzichten und stattdessen Geld stiften. Und selbst der traurige Anlass einer Beerdigung kann zu einer Bitte um Spenden genutzt werden. (Aus Datenschutzgründen dürfen wir dem Organisator solcher Anlassspenden keine Aufstellung der einzelnen Spender mitteilen, sondern lediglich die Zahl der Spender und die erzielte Gesamtsumme.)
Sie haben die Möglichkeiten Spenden zu überweisen, unser Spendenformular am Ende der Seite zu nutzen oder uns Ihre Spende über Paypal (siehe Button oben auf der Seite) zukommen zu lassen.
Wenn Sie uns regelmäßig unterstützen möchten, können Sie hier Mitglied des Vereins werden.
Unser Spendenkonto
Dortmunder Tafel
Sparkasse Dortmund
BLZ: 440 501 99
Konto-Nr.: 001162861
IBAN: DE11 4405 0199 0001 1628 61
BIC: DORTDE33XXX
Dortmunder Volksbank
BLZ: 441 600 14
Konto-Nr.: 6673283700
IBAN: 6673 2837 00
BIC: GENODEM1DOR
Spendenformular
*: Wir sind vom Finanzamt Dortmund als gemeinnützig anerkannt. Ihre Spende können Sie von der Steuer absetzen. Dafür stellen wir auf Wunsch Spendenbescheinigungen aus. Dazu ist es notwendig, dass Sie Ihren Namen und Anschrift auf der Überweisung angeben oder uns parallel zur Überweisung per Mail mitteilen.
Als Ehrenamtseinrichtung sind auch in unserem Büro- und Verwaltungsbereich keine festangestellten Mitarbeiter tätig. Es kann leider auch vorkommen, dass dieser Bereich durch Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel nur unregelmäßig besetzt ist. Aus diesem Grund kann es bis zu sechs Wochen nach Eingang Ihrer Spende dauern, bis wir Ihnen ihre Spendenbescheinigung zusenden können. Bei monatlichen Zahlungen stellen wir Ihre Spendenbescheinigung spätestens in den ersten drei Monaten des Folgejahres aus. Bitte warten Sie bei Nachfragen zur Spendenbescheinigung diese Fristen ab.