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Datenschutz für Angestellte inkl. BuFDi

Wenn Sie bei der Dortmunder Tafel angestellt sind, speichern wir personenbezogene Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, sowie Ihre erfassten Arbeitszeiten und den Arbeitsbereich.
Grundlage für die Speicherung ihrer Daten ist Artikel 6 (1)b DSGVO.
Die erhobenen Daten sind erforderlich für die Gestaltung und Verwaltung des Arbeitsverhältnisses.
Die erhobenen Daten werden ausschließlich für interne Zwecke der Tafel genutzt und nur an Dritte weitergegeben, sofern das zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses notwendig ist (z.B. an die externe Personalbuchhaltung), wir gesetzlich dazu verpflichtet sind (z.B. bei Verkehrsverstößen mit Tafelfahrzeugen oder bei Lohnpfändung) oder zur Abwicklung von Versicherungsfällen z.B. mit der Berufsgenossenschaft.
Nach dem Ende Ihrer Tätigkeit für die Dortmunder Tafel werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht.