Jobcenter-Maßnahmen

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Datenschutz bei Jobcenter-Maßnahmen

Wenn das Jobcenter Sie einer Maßnahme bei der Dortmunder Tafel zugewiesen hat (u.a. AGH-Kräfte, sogen. Ein-Euro-Jobber), speichern wir personenbezogene Daten, die Sie oder das Jobcenter uns zur Verfügung gestellt haben sowie Ihre erfassten Arbeitszeiten und den Arbeitsbereich.
Grundlage für die Speicherung ihrer Daten ist Artikel 6 (1)b DSGVO.
Die erhobenen Daten sind erforderlich für die Gestaltung und Verwaltung des Arbeitsverhältnisses.
Die erhobenen Daten werden ausschließlich für interne Zwecke der Tafel genutzt und nur an Dritte weitergegeben, sofern das zur Abwicklung der Maßnahme notwendig ist, wir durch das Jobcenter oder gesetzlich dazu verpflichtet sind (z.B. bei Verkehrsverstößen mit Tafelfahrzeugen oder bei Lohnpfändung) oder zur Abwicklung von Versicherungsfällen z.B. mit der Berufsgenossenschaft.
Nach dem Ende Ihrer Tätigkeit für die Dortmunder Tafel werden Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht.