Voraussetzung für den Erhalt eines Tafelausweises ist die Bedürftigkeit. Als Nachweis der Bedürftigkeit gilt ein amtlicher Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen, in der Regel über Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung.
Rentner und Arbeitslosengeld I-Empfänger können einen Tafel-Ausweis bekommen, wenn ihre Einkünfte unter 1148 € liegen (für jedes weitere erwachsene Haushaltsmitglied 573 €).
Vorübergehend können auch Bezieher von BaFöG-Leistungen einen Tafel-Ausweis erhalten.
Um einen neuen Ausweis zu erhalten, nutzen Sie das Onlineformular. Nur in Ausnahmefällen kommen Sie bitte montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr in die Tafel-Zentrale, Osterlandwehr 31-35.
Aktuell gibt es nur keine freie Plätze; wir nehmen Ihren Antrag aber auf eine Warteliste auf.
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Der Ausweis hat dieselbe Geltungsdauer wie der Bescheid über die Sozialleistungen, in der Regel also ein halbes Jahr. Wir möchten ausdrücklich daran erinnern, dass Ihr Ausweis VOR Ablauf der Gültigkeit verlängert werden muss.
Wenn Sie vier Wochen hintereinander nicht zum Einkaufen kommen, gehen wir davon aus, dass Sie die Unterstützung durch die Tafel nicht mehr wünschen; wir löschen Ihre Einkaufsberechtigung und können einem neuen Kunden einen Ausweis ausstellen.
Wann und wo wird der Ausweis verlängert?
Zur Verlängerung nutzen Sie das Onlineformular, schicken uns Ihren aktuellen Einkommensbescheid per Mail, per Fax (47732432) oder lassen uns eine Kopie per Post zukommen. Selbstverständlich können Sie die Bescheide auch beim Einkauf abgeben. (Für Originale können wir keine Haftung übernehmen!)
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