Wer kann einen Ausweis bekommen?

Voraussetzung für den Erhalt eines Tafelausweises ist die Bedürftigkeit. Als Nachweis der Bedürftigkeit gilt ein amtlicher Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen, in der Regel über Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung. 

Rentner und Arbeitslosengeld I-Empfänger können einen Tafel-Ausweis bekommen, wenn ihre Einkünfte unter 1148 € liegen (für jedes weitere erwachsene Haushaltsmitglied 573 €).

Vorübergehend können auch Bezieher von BaFöG-Leistungen einen Tafel-Ausweis erhalten.

Um einen neuen Ausweis zu erhalten, nutzen Sie das Onlineformular. Nur in Ausnahmefällen kommen Sie bitte montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr in die Tafel-Zentrale, Osterlandwehr 31-35.

Aktuell gibt es nur keine freie Plätze; wir nehmen Ihren Antrag aber auf eine Warteliste auf.