Wer kann einen Ausweis bekommen?
Einen Tafel-Ausweis kann erhalten, wer seine Bedürftigkeit nachweist. Als bedürftig gilt für uns, wer
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Bürgergeld,
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Sozialhilfe,
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Grundsicherung,
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Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz oder
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Minirente erhält oder
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Geringverdiener ist
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In der Corona-Zeit wurden auch ALG I-Empfänger in den Kreis der Berechtigten aufgenommen, wenn das Arbeitslosengeld unterhalb der u.a. Einkommensgrenzen liegt
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Ebenfalls können vorübergehend auch BAFöG-Empfänger einen Tafel-Ausweis erhalten.